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Innovations- und Transformationsdialog im Bilateralen Kooperationsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Erläuterung zu Fragen

 

Stand vom 17.08.2023

Nr.

Fragen der Teilnehmer

Erläuterungen GFA

1

In der Bekanntmachung des BMEL werden mehrmals „Unternehmen“ als Zuwendungsempfänger benannt. Könnten wir uns als Hochschule überhaupt beteiligen?

Es gilt Ziff. 1 des Förderaufrufs. In der Bekanntmachung auf Seite zwei findet sich der Absatz: „Daher gewährt das BMEL Organisationen aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, deren Geschäftstätigkeit in den Bereich der Transformation der Ernährungssysteme und/oder der

Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext fällt (im Nachfolgenden „Unternehmen“

genannt) zur Durchführung von Projekten der bilateralen Zusammenarbeit Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.

2

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; ein Eigenanteil der Hochschule oder kooperierender Unternehmen wird daher erwartet?

Es gilt Ziff. 5 des Förderaufrufs. Die Zuwendungen werden auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf

Grundlage der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten als Anteilsfinanzierung

individuell grundsätzlich bis zu einem Anteil von maximal 80 % gewährt. In besonders begründeten

und nachgewiesenen Ausnahmefällen ist auch ein höherer Förderanteil möglich. Eine angemessene

Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten wird

vorausgesetzt.

3

Können die Projekte auch europäische Nachbarländer betreffen?

Es gilt Ziff. 2 des Förderaufrufs. Das geförderte Projekt muss der bilateralen Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Ländern dienen, mit denen das BMEL im Rahmen seines BKP zusammenarbeitet oder eine Zusammenarbeit konkret beabsichtigt. Dabei können aber gerne auch Unternehmen aus anderen europäischen Ländern einbezogen werden.

4

Richtet sich der Aufruf auch an internationale Nichtregierungsorganisationen oder primär an Unternehmen bzw. Akteure der Zivilgesellschaft, die eng mit Unternehmen zusammenarbeiten?

Vgl. die Antwort zu Frage 1. Der Begriff Unternehmen ist umfassend und nicht auf Akteure der Privatwirtschaft beschränkt.

5

Werden nur veranstaltungsbezogene Kosten für z.B. Trainings und Capacity Building etc. und keine Sachkosten wie ggf. Inputs von Tools, Saatgut oder Cash Transfers etc. gefördert?

Gemäß Ziff. 2 sind Sachinvestitionen (z.B. Maschinen) nicht förderfähig. Kleinere Sachkosten, die unmittelbar mit Projektaktivitäten in Verbindung stehen, können im Einzelfall gefördert werden.

6

Sind Personalkosten als Bruttomonatslöhne zu kalkulieren oder über Tagessätze/Vollkostenkalkulation?

Personalkosten können als Bruttomonatslöhne oder Tagessätze angegeben werden. Zu beachten sind die absoluten Grenzen, die sich aus dem Zuwendungsrecht (insb. aus Ziff. 1.3. ANBest-P) ergeben.

7

Können auch Overheads einkalkuliert werden? Wenn ja, wie und in welcher Höhe (z.B. in Form von Vollkosten-Tagessätze, % auf Personalkosten oder % auf sämtliche direkten Kosten)?

Overheads sind in Höhe von 10 % der angesetzten Personalausgaben zulässig.

8

In anderen Projekten im Bilateralen Kooperationsprogramm nehmen Austausch-Aktivitäten (z.B. Exkursionsreisen nach Deutschland mit Vertretern von Ministerien, Verwaltungen und Unternehmen) einen wichtigen Raum ein. Ist dies auch für dieses Teilprogramm vorgesehen?

Die Gestaltung des Projekts ist Sache des Antragstellers. Austausch-Aktivitäten können Teil eines Projekts sein.

9

Als Wissenschaftseinrichtung betreiben wir angewandte Forschung. Können wir auch in diesem Programm Forschungsaspekte bearbeiten oder sollen sich die Aktivitäten allein auf den Transfer beziehen?

Eine Forschungsförderung ist im Rahmen des ITD nicht möglich. Aktivitäten zum Transfer von Forschungsergebnissen und zur Wissenschaftskommunikation sind förderfähig.

10

Können wir als Forschungseinrichtung allein einen Antrag einreichen oder ist eine gemeinsame Antragstellung mit (einem) Unternehmen aus der Privatwirtschaft zwingend?

Vgl. die Antwort zu Frage 1 und Frage 4. Der Begriff Unternehmen ist umfassend und nicht auf Akteure der Privatwirtschaft beschränkt.

11

Wenn der Transfer am Beispiel eines konkreten Produktes (z.B. Saatgut) erfolgen soll, sollten dabei (ausschließlich/primär) deutsche Produzenten/Produkte herangezogen werden oder kann hier auch mit internationalen Produzenten bzw. auf Basis internationaler Produkte kooperiert werden?

Es kann mit anderweitigen Produzent*innen kooperiert werden und eine Eingrenzung auf DE Produzent*innen ist nicht angezeigt.

12

Können Projekte in Marokko und Uganda beispielsweise gefördert werden?

Es gilt Ziff. 2 des Förderaufrufs. Das geförderte Projekt muss der bilateralen Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Ländern dienen, mit denen das BMEL im Rahmen seines BKP zusammenarbeitet oder eine Zusammenarbeit konkret beabsichtigt. Uganda zählt nicht zu diesen Ländern. Die Einbeziehung von Akteuren aus Uganda ist aber denkbar.

13

Was wäre die maximale Dauer des Projekts, das sie bewilligen würden?

Es gilt Ziff. 5 des Förderaufrufs. Die geförderten Maßnahmen sollen bis Ende 2025 durchgeführt sein.

14

Der Projekte innerhalb des ITD müssen zwingend bilateral sein, oder könnte man auch einen regionalen Ansatz vorschlagen?

Es gilt Ziff. 2 des Förderaufrufs. Das geförderte Projekt muss der bilateralen Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Ländern dienen, mit denen das BMEL im Rahmen seines BKP zusammenarbeitet oder eine Zusammenarbeit konkret beabsichtigt. Ein regionaler Ansatz ist insofern nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

15

Sollten mehrere Dialogformate zum selben Thema in getrennten Anträgen oder einem gesammelten Antrag eingereicht werden?

Thematisch zusammenhängende Vorhaben sollten nach Möglichkeit in einem Antrag eingereicht werden.

16

Sie sprechen von einer Anteilsfinanzierung i.d.H.v max. 80%. Aber auch von begründeten Ausnahmefällen, in denen eine höhere Förderquote möglich wäre. Was wäre ein solcher Ausnahmefall? Wir sind als eingetragener Verein nur bedingt in der Lage 20% Eigenmittel einzubringen.

Allein die Eigenschaft als Verein begründet keinen Ausnahmefall. Eine pauschale Aussage über Ausnahmefälle kann nicht getroffen werden.

17

Sind Personalkosten förderfähig?

Projektbezogene Personalkosten sind als Organisationskosten oder Honorare grundsätzlich förderfähig.

18

Kann der 20% Eigenbeitrag durch in kind Leistungen, wie bspw. Arbeitskraft von Mitarbeitern im Projekt eingebracht werden?

Eine Anrechnung von Personalkosten in den Eigenbeitrag ist möglich

19

Ist die Förderhöchstsumme von 300.000€ pro Partner vorgesehen oder für das gesamte Konsortium gilt?

Die Förderhöchstsumme beträgt 300 000 Euro netto pro Kalenderjahr und maximal 900 000 Euro. Sie bezieht sich auf das Gesamtprojekt unabhängig von der Zahl der beteiligten Partner.

Wenn es sich bei den Zuwendungen um Beihilfen handelt, darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze gilt bei gemeinsamer Antragstellung für jedes einzelne Unternehmen.

21

Gibt es die Möglichkeit, dass Partnerorganisationen, die uns in dem gemeinsamen Projekt unterstützt, ebenfalls Fördermittel erhalten? Insbesondere für Personal- und Projektbezogene Ausgaben.

Es können Partnerorganisationen in das Projekt eingebunden werden.

22

Existiert ein standarisiertes Template für die Einreichung einer Projektskizze, das wir verwenden sollen?

Nein, es ist kein standardisiertes Template vorgesehen für die Ideenskizze.

23

Könnten Sie uns die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson nennen, an die wir uns für weitere Informationen wenden können? Eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse wäre sehr hilfreich.

Unter der E-Mail Adresse ITD(at)bmel.bund(dot)de erreichen Sie das zuständige Team um den ITD und können weitere Fragen schriftlich stellen.

24

Können Sachinvestitionen (in diesem Fall technische Ausstattung wie Laptops) durch den einzubringenden Eigenanteil finanziert werden?

Vgl. die Antwort zu Frage 5.

25

Ist das Proposal zwangsläufig auf Deutsch zu formulieren oder ist eine Abgabe auf Englisch denkbar?

Die Ideenskizze kann sowohl auf Deutsch

als auch auf Englisch eingereicht werden.

26

Dürfte das Projekt bzw. die Förderung schon im Januar 2024 starten oder ginge das erst ab Juni 2024?

Es gilt Ziff. 5 Die geförderten Maßnahmen sollten bis Ende 2025 durchgeführt sein. Ein Start im Juni 2024 wäre möglich.

27

Als Freiberufler bin ich Einzelunternehmer (mit 2 Angestellten) und arbeite mit Unternehmen und Institutionen im In- und Ausland im Netzwerk zusammen. Bin ich antragsberechtigt?

Es gilt Ziff. 4 des Förderaufrufs. Antragsberechtigt sind Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit in den Bereich der Transformation der Ernährungssysteme und/oder der Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext fällt. Die Unternehmen haben eine Niederlassung in Deutschland.

Politische Parteien sowie nicht rechtsfähige Organisationen bzw. Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt. Ein gemeinsamer Antrag mehrerer Unternehmen ist möglich, soweit jedes dieser Unternehmen für sich antragsberechtigt ist.

Unter Unternehmen werden in diesem Förderaufruf Organisationen aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, deren Geschäftstätigkeit in den Bereich der Transformation der Ernährungssysteme und/oder der Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext fällt, verstanden.

28

Soll in der Interessenbekundung neben der Skizzierung der Projektidee auch bereits eine Kalkulation der Kosten und der Aufschlüsselung des Eigenanteils mit eingereicht werden?

Es gilt Ziff. 8.1. des Förderaufrufs. Die eingegangenen Ideenskizzen werden entlang der folgenden Kriterien bewertet:

-Qualität der Projektidee, insbesondere inhaltliche Passung zu den Förderschwerpunkten, Innovationsgehalt und Originalität des Lösungsansatzes sowie Kompatibilität und Interoperabilität unter Berücksichtigung bestehender Strukturen und Schnittstellen,

-Umsetzbarkeit, Ganzheitlichkeit und Qualität des Projektplans, Angemessenheit des Verhältnisses von Aufwand,

-Wirkungspotenzial, insbesondere Nachhaltigkeit von Projektansatz und Projektwirkung, Ausstrahlungskraft und Breitenwirkung des Projekts sowie Übertragbarkeit und Referenzcharakter.

Sowie Ziff. 2 Ein besonderer Fokus auf Gender- und Rollensensibilität, die Jugend und Capacity Development, der sich in das Gesamtkonzept einfügt, wird positiv bewertet.

Eine Kalkulation der Kosten und Aufschlüsselung des Eigenanteils, etc. kann gerne beigefügt werden. Dabei ist kein standardisiertes Template für die Ideenskizze vorgesehen.

29

Können Eigenleistungen von Projektpartnern im Ausland als Eigenleistung mit angerechnet werden?

Leistungen von Projektpartnern im Ausland (z.B. Übernahme von Personalkosten) können als Anrechnung zum Eigenbeitrag vorgeschlagen werden.